Ratgeber
Fahrzeughaltermitteilung (FHM) erhalten?
Was die FHM bedeutet, warum Sie eine bekommen haben, wie Sie richtig bezahlen und welche Rechte Sie als Fahrzeughalter haben.
Zuletzt aktualisiert:
Kurz gesagt
Was bedeutet eine FHM?
FHM steht für Fahrzeughalter- bzw. Fahrzeuglenkermitteilung. Sie erhalten dieses Schreiben von uns, wenn Ihr Fahrzeug auf einer von uns kontrollierten privaten Parkfläche ohne gültige Berechtigung oder entgegen der Parkordnung abgestellt wurde. Eine FHM wird ausschließlich von uns ausgestellt und bezieht sich nur auf die privaten Parkflächen mit eigener Parkordnung, die wir betreuen. Sie ist kein behördliches Strafmandat, sondern eine zivilrechtliche Forderung aus einer Besitzstörung auf Privatgrund (§ 339 ABGB).
Reagieren Sie nicht, wächst der Aufwand in Stufen – von der Kostenpauschale über Anwaltskosten bis hin zu einer fristgebundenen Besitzstörungsklage. Wie dieser Ablauf und die Kosten im Detail aussehen, lesen Sie im Ratgeber zur Besitzstörungsklage.
Haben Sie Fragen oder Einwände, können Sie den Vorgang über unser Hilfe-Formular prüfen lassen.
So bezahlen Sie richtig
Für die Bezahlung haben Sie zwei Möglichkeiten:
- 1 Mit dem beiliegenden Zahlschein.
- 2 Per Online-Banking oder Überweisung.
Wichtig: Geben Sie immer Ihre FHM-Nummer im Verwendungszweck an – sie steht oben rechts auf der Fahrzeughaltermitteilung. Ohne diese Nummer lässt sich Ihre Zahlung nicht zuordnen.
Mögliche Gründe
Warum wurde eine FHM ausgestellt?
Eine Fahrzeughaltermitteilung dokumentiert einen Verstoß gegen die Parkordnung der betreuten Fläche. Der konkrete Grund ist auf der Mitteilung selbst deutlich angekreuzt.
- Parken ohne gültige Parkberechtigung oder Parkkarte
- Parken auf einem Besucherparkplatz ohne gültige Besucherkarte
- Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer laut Parkordnung
- Parken in einer privaten Kurzparkzone ohne korrekt eingestellte Parkscheibe
- unberechtigtes Parken auf einem ausgewiesenen Behindertenstellplatz
Hinweis zur Kennzeichnung: Private Kurzparkzonen sind durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Blaue Bodenmarkierungen können ergänzend vorhanden sein, sind aber nicht erforderlich – die Aufstellung der Hinweisschilder allein ist ausreichend.
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Häufige Fragen
FHM – kurz beantwortet
Was ist eine Fahrzeughaltermitteilung (FHM)?
Eine FHM ist eine Mitteilung an den Fahrzeughalter, dass sein Fahrzeug auf einer privaten, kontrollierten Parkfläche ohne gültige Berechtigung oder entgegen der Parkordnung abgestellt wurde. Sie bezieht sich ausschließlich auf private Parkplätze mit eigener Parkordnung – nicht auf öffentliche Kurzparkzonen. Rechtlich liegt dem das Konzept der Besitzstörung auf Privatgrund zugrunde (§ 339 ABGB).
Warum habe ich eine FHM erhalten?
Auf der bewirtschafteten Fläche wurde ein Verstoß gegen die geltende Parkordnung dokumentiert. Typische Gründe sind eine fehlende Parkberechtigung oder Parkkarte, das Parken als Besucher ohne gültige Besucherkarte, das Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer, eine private Kurzparkzone ohne korrekt eingestellte Parkscheibe oder das unberechtigte Parken auf einem ausgewiesenen Behindertenstellplatz. Die Mitteilung wird am Fahrzeug hinterlassen und richtet sich an den Zulassungsbesitzer, weil bei einer späteren rechtlichen Verfolgung nur er über das Kennzeichen ermittelt werden kann – auch dann, wenn jemand anderes gefahren ist.
Wie bezahle ich meine FHM richtig?
Sie zahlen mit dem beiliegenden Zahlschein oder per Online-Banking. Geben Sie dabei unbedingt Ihre FHM-Nummer im Verwendungszweck an – sie steht oben rechts auf der Fahrzeughaltermitteilung. Ohne diese Nummer lässt sich Ihre Zahlung nicht zuordnen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf der Seite „FHM erhalten & bezahlen".
Was passiert, wenn ich auf die FHM nicht reagiere?
Bleibt eine Reaktion aus, wächst der Aufwand typischerweise in Stufen: Zunächst geht es nur um die auf der Mitteilung ausgewiesene Kostenpauschale (üblicherweise 65 Euro). Bleibt die Zahlung aus, wird der Vorgang samt der vorhandenen Beweisfotos an unsere Anwälte übergeben – dann kommen Anwaltskosten hinzu. Lenkt der Halter weiterhin nicht ein, kann die Besitzstörung gerichtlich geltend gemacht werden (Besitzstörungsklage), wobei zusätzlich Gerichts- und Vertretungskosten anfallen, die im Regelfall die unterlegene Partei trägt. Eine Besitzstörungsklage ist fristgebunden (30 Tage ab Kenntnis von Störung und Störer, § 454 ZPO). Es ist daher deutlich günstiger und einfacher, die FHM frühzeitig zu klären – entweder durch Zahlung oder, wenn aus Ihrer Sicht etwas nicht stimmt, durch eine Rückmeldung über das Hilfe-Formular.
Ich habe bezahlt und trotzdem ein Anwaltsschreiben erhalten – warum?
Meist fehlten bei der Überweisung die FHM-Nummer oder das Kennzeichen, sodass sich die Zahlung nicht zuordnen ließ. Senden Sie in diesem Fall einfach Ihren Zahlungsbeleg über das Hilfe-Formular oder direkt an unsere Anwälte – dann wird der Fall umgehend geklärt.
Welche Rechte habe ich als Fahrzeughalter?
Sie können den Vorgang prüfen lassen, wenn aus Ihrer Sicht etwas nicht stimmt – etwa weil Sie eine gültige Berechtigung hatten. Schildern Sie Ihr Anliegen mit FHM-Nummer und Kennzeichen über das Hilfe-Formular; der Fall wird dann geprüft. Eine FHM ist kein behördliches Organstrafmandat, sondern eine zivilrechtliche Forderung aus einer Besitzstörung.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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