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Hilfe

Sie haben eine FHM erhalten?

Hier erfahren Sie, was die Fahrzeughaltermitteilung bedeutet und wie Sie diese bezahlen können. Haben Sie Fragen zum Vorgang, schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Formular – Ihre Angaben werden direkt in unser Bearbeitungssystem übermittelt, ganz ohne Registrierung.

Gut zu wissen

FHM erhalten – das sollten Sie wissen


Was ist eine FHM?

FHM steht für Fahrzeughalter- bzw. Fahrzeuglenkermitteilung. Sie erhalten dieses Schreiben, wenn Ihr Fahrzeug auf einer privaten, von uns bewirtschafteten Parkfläche ohne gültige Berechtigung oder entgegen der Parkordnung abgestellt wurde. Eine FHM bezieht sich ausschließlich auf private Parkplätze mit eigener Parkordnung. Rechtlich gilt das unberechtigte Abstellen auf Privatgrund in Österreich als sogenannte Besitzstörung.

Beispiel einer Fahrzeughaltermitteilung (FHM): oben links die Anrede, oben rechts der Kasten mit der FHM-Nummer, darunter die ankreuzbaren Gründe. Der mittlere Textblock ist unkenntlich gemacht; unten stehen die Kontaktdaten und ein QR-Code, der auf fhm.co.at/formular führt.
So sieht eine Fahrzeughaltermitteilung aus (Beispiel). Die FHM-Nummer steht oben rechts; der angekreuzte Grund ist auf Ihrem Exemplar markiert. Der mittlere Textblock ist hier unkenntlich gemacht – er steht vollständig auf Ihrem Schreiben. Zum Vergrößern anklicken.

Warum habe ich eine FHM erhalten?

Der konkrete Grund ist auf der Mitteilung selbst deutlich angekreuzt. Häufige Gründe für eine Fahrzeughaltermitteilung sind:

  • fehlende Parkberechtigung oder Parkkarte
  • Parken auf einem Besucherparkplatz ohne gültige Besucherkarte
  • Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer laut Parkordnung
  • Parken in einer privaten Kurzparkzone ohne korrekt eingestellte Parkscheibe
  • unberechtigtes Parken auf einem ausgewiesenen Behindertenstellplatz

Hinweis zur Kennzeichnung: Private Kurzparkzonen sind durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Blaue Bodenmarkierungen können ergänzend vorhanden sein, sind aber nicht erforderlich – die Aufstellung der Hinweisschilder allein ist ausreichend.

Was passiert, wenn ich nicht bezahle?

Bleibt die Zahlung aus, geben wir den Vorgang samt der vorhandenen Beweisfotos an unsere Anwaltskanzlei weiter – dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Haben Sie bereits bezahlt und trotzdem ein Anwaltsschreiben erhalten, fehlten bei der Überweisung meist FHM-Nummer oder Kennzeichen, sodass sich die Zahlung nicht zuordnen ließ. Senden Sie uns in diesem Fall einfach Ihren Zahlungsbeleg. Alle Details dazu finden Sie in unseren häufigen Fragen sowie im ausführlichen Ratgeber zur Fahrzeughaltermitteilung.

Felder mit * sind Pflichtfelder, der Rest ist (optional).

Zum Vorgang

Die 6-stellige Nummer finden Sie auf der Fahrzeughaltermitteilung.

Ihre Kontaktdaten

Zur Bestätigung Ihrer E-Mail senden wir Ihnen einen 6-stelligen Code an die oben angegebene Adresse.

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